
Über uns
Das sind wir!
t|raumland sind die Gebrauchtwarenhäuser der Evangelischen Perthes-Stiftung e.V.
Sie zählen zum Geschäftsbereich Perthes-Arbeit und sind Betriebsteile der Sozialwerkstätten.
Die Sozialwerkstätten der Evangelischen Perthes-Stiftung bieten seit 1990 Beratung und Unterstützung zur Integration von arbeitslosen Menschen mit multiplen psycho-sozialen Problemlagen in den Arbeitsmarkt an.
Diesen Auftrag verfolgen wir auch in unseren Warenhäusern: Wir beschäftigen langzeitarbeitslosen Menschen im Rahmen von verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Projekten und Menschen mit geringen finanziellen Mitteln erhalten einen Preisnachlass auf die angebotenen Waren.
Unsere Kaufhäuser stehen jedem offen! Wir freuen uns, wenn Menschen mit geringen finanziellen Mitteln und Menschen mit besser gefüllten Geldbeuteln gemeinsam unser Angebot nutzen.
Neben der ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit ist uns auch der ökologische Aspekt ein Anliegen: Durch die Weiterverwendung von gebrauchten Waren wird die Umwelt geschützt.
Sozialwerkstätten
Im Jahr 1989 begannen Vertreter des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), des westfälischen Herbergsverbandes und der Träger der Wohnungslosenhilfe über eine Neuorganisation der Arbeitsgelegenheiten als „Hilfe zur Arbeit“ zu beraten. Bestandteile waren eine organisatorische und kostenmäßigen Trennung zwischen der stationären und der entstehenden teilstationären Einrichtungen der Wohnungslosenghilfe sog. Arbeitsgelegenheiten. Weiterer Bestandteil war die Öffnung der Angebote der teilstationären Einrichtungen auch für externe Anspruchsberechtigte außerhalb der Wohnheime der Wohnungslosenhilfe.
Aufgrund der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige ins SGB II erfolgte 2005 eine Verschiebung der Zuständigkeit an die örtlichen ARGEN bzw. Jobcenter. Der LWL als überörtlicher Träger der Sozialhilfe leistet aufgrund einer Leistungs- und Prüfungsvereinbarung über unterstützende Hilfen – LT 26 – für erwerbsfähige Leistungsberechtige, für die der jeweilige SGB II-Träger auf der Grundlage der mit ihm getroffenen Vereinbarungen Eingliederungsleistungen nach "§§ 16d und 16e a.F. SGB II in der teilstationären Einrichtung erbringt, sog. Annexleistungen.
Die Sozialwerkstätten bieten für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Menschen, Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt an. Durch die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Programm und Projekten u.a. im Rahmen der Eingliederungshilfen nach dem SGB II, des SGB III, des Bundes, des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) soll eine Hinführung zum Arbeitsmarkt erfolgen. Der Geschäftsbereich Perthes-Arbeit/Sozialwerkstätten/tIraumländer beteiligen sich an den Standorten Soest, Hamm, Paderborn, Lüdenscheid und Münster an diesen Programmen. Hier sind es insbesondere die Second-Hand-Warenhäuser tIraumländer, die Radstation in Hamm und die Soester Tafel e.V. Eine Beteiligung von trägereigenen Einrichtungen an den Standorten der Sozialwerkstätten steht im Zusammenhang mit dem jeweils bewilligten Projekt.
Das Arbeitsfeld der Beschäftigungsförderung ist ein turbulentes und äußert dynamisches Betätigungsfeld, welches durch zeitlich begrenzte (Projekt-)Förderung, der Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln und von großer Ungewissheit bezüglich Vorhersagbarkeit und Beständigkeit geprägt ist.
Wir bieten für die unterschiedlichen Interessen- und Zielgruppen der Sozialwerkstätten/tIraumländer interessante, sinnvolle und brauchbare Angebote an, die auf Grundlage der regionalen, spezifischen arbeitsmarktpolitischen Programme und Projekte beruhen.
Kuratorium
Die Arbeit jeder Einrichtung der Evangelischen Perthes-Stiftung e.V. wird von einem ehrenamtlichen Kuratorium begleitet. Ihm gehören die hauseigenen Leitungsverantwortlichen, jeweils der oder die Vorsitzende der Mitarbeitervertretung und des Beirates, die Geschäftsbereichsleitung und ein Vertreter des Vorstands der Evangelischen Perthes-Stiftung e.V. an. Eine wichtige Ergänzung dieses Gremiums sind Vertreterinnen und Vertreter aus Kirchengemeinde und Kommunalgemeinde.
Aufgabe ist dabei laut Kuratoriumsordnung, die Begleitung und Förderung der Arbeit der Einrichtungen beispielsweise durch Vermittlung von Kontakten, Einbindung in die Kirchengemeinden und Kommunen, Vernetzung in den Sozialraum sowie Anregungen für die konzeptionelle Gestaltung der Arbeit.


